Haftungsausschlussvereinbarung
E-Ossi Elektrorollerverleih haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Mieter verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges entsteht, es sei denn, der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fährlässig. Wenn keine Ansprüche gegen den Vermieter selbst bestehen, können solche Ansprüche auch nicht gegen Betriebsangehörige oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters geltend gemacht werden.
Die Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter auf Grund von Unfällen frei, soweit und solange nicht die abgeschlossene Fahrzeugversicherung des gemieteten Fahrzeugs eintritt.
Fälle, in denen die Versicherung zwar Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Teilnehmer Rückgrill nehmen kann, berühren den Vermieter nicht.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
1. Er auf eigenes Risiko fährt, auch wenn er dem Vermieter als Tourleiter folgt.
2. Das Fahren im Gelände Erfahrung und eine gute körperliche Konstitution voraussetzt.
3. Das Fahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt.
4. Er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich:
1. Für ausreichend Haft-, Unfall- und Krankenversicherung selbst zu haben.
2. Im Besitz von einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
3. Bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und über ausreichend Fahrerfahrung zu verfügen.
4. Den vorstehenden Text vor Unterschrift sorgfältig gelesen zu haben.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine evtl. unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung mit zulässigem Inhalt zu ersetzen, sofern dieses keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalt bedeutet.
Verantwortlichkeit:
Die Nutzung des Mietfahrzeuges ist mit Risiken behaftet. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er die Fahrzeugnutzung auf eigene Gefahr übernimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und seinem Mietfahrzeug verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach-, und Folgeschäden, auch immaterielle Schäden) gegenüber dem Vermieter und dritten Personen, soweit diese nicht von der vom Mieter abgeschlossener Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.